Für orthodoxe Christen ist ihre Kirche nicht einfach nur ein schmucker Betraum oder ein imposantes Gotteshaus, die Kirche stellt vielmehr den Himmel auf Erden dar, schafft die unmittelbare Verbindung zwischen Diesseits und Jenseits, bringt uns Menschen erlebbar mit Gott zusammen. Dies gilt auch für die Abspaltungen von der russisch-orthodoxen Kirche, als da sind die Altgläubigen oder Autonomen. Letztere werden in ihren Kirchen bald in des Wortes wahrstem Sinne die letzte Messe lesen. Nachdem laut Gerichtsbeschluß der Russisch-Orthodoxen Autonomen Kirche in Susdal die Nutzungsrechte für dreizehn Kirchen (s. Blogeintrag vom 5. Mai) entzogen wurden, geht die Vertreibung nun auch auf dem flachen Land weiter. Die Gouvernementsverwaltung stellt in dem Dorf Borisowskoje der autonomen Gemeinde bis zum 20. Juli ein Ultimatum. Sollte bis zu dem Datum kein gültiger Nutzungsvertrag vorgelegt werden, ist die Kirche an den Staat zurückzugeben. Ohne Kompensation für die in fast zwanzig Jahren geleistete Sanierungsarbeit. Zu Sowjetzeiten war ja auch diese Dorfkirche im Kreis Susdal als Lager genutzt und verfallen. Die Gläubigen verstehen nun die Welt und den Himmel nicht mehr. Klar ist nur, daß der Staat die Kirche nicht für sich behalten, sondern an das Erzbistum Wladimir übereignen wird, also der „Staatskirche“. Eine Gleichschaltung via Enteignung eben. Aber keine Gleichberechtigung. Denn auch die dem Moskauer Patriarchat unterstellten Bistümer können keinerlei Nutzungsverträge für ihre Kirchen vorlegen, die heutigen Rechtsvorstellungen entsprächen. In den frühen 90er Jahren haben nämlich überall die Kreis- und Stadtverwaltungen reihenweise die „Kultgebäude“ an die Gemeinden zurückgegeben, ohne zu beachten, daß dies strenggenommen Sache der Gouvernements gewesen wäre. Aber da niemand klagte, fand sich auch kein Richter. Jetzt klagt die „Staatskirche“ gegen die Abtrünnigen, und der Staat stellt sich auf die Seite „seiner“ Kirche.
Wie ungerecht das ist, zeigt sich an einem anderen Beispiel: Noch in der Sowjetzeit und später unter Präsident Boris Jelzin verteilten Betriebe und Organisationen großzügig Grundstücke an (verdiente) Genossen und Mitarbeiter. Verträge, wenn sie überhaupt geschlossen wurden, waren die Ausnahme oder blieben vage formuliert. 2006 wurde deshalb für diese Datschen, ohne die das Leben der Russen kaum denkbar wäre, ein „Amnestiegesetz“ verabschiedet, wonach die Besitzer bis Ende 2009 ihre Ansprüche legalisieren sollten. Doch bis dato sind dieser Verpflichtung kaum mehr als – regional unterschiedlich – 15% bis 20% nachgekommen. Nach unterschiedlichen Schätzungen gibt es zwischen 30 und 50 Mio. solcher Datschen. Multipliziert man diese Zahl auch nur mit 2, kommt man rasch an die Gesamteinwohnerzahl Rußlands. Bevor man also fast das ganze Volk kriminalisiert, verlängert man doch lieber die Frist für den mittlerweile vereinfachten bürokratischen Akt der rechtmäßigen Registrierung von Grundstück und zugehörigen Gebäuden. Solange das nicht geschehen ist, bleiben jedenfalls Vererbung oder Verkauf ausgeschlossen.
Nun darf man sich die Frage stellen, warum man den Autonomen nicht auch eine Übergangsfrist einräumt, warum man ihnen nicht die Möglichkeit gibt, die aus heutiger Sicht nicht korrekten Verträge zu legalisieren, warum überhaupt sich der Staat in einen Kirchenstreit einmischt und so gar keine Bereitschaft zeigt, die Konfessionen gleich zu behandeln, wie es das Grundgesetzt vorsieht. Mit der gleichen staatlichen Willkür könnte man den jüdischen, muslimischen, baptistischen und sonstigen Religionsgemeinschaften juristisch und administrativ den Himmel auf Erden nehmen. Man sollte diesen Anfängen wehren, bevor der Staat Allmachtsansprüche entwickelt und sich endgültig zum Büttel des Moskauer Patriarchats macht. Die russisch-orthodoxe Kirche könnte eines Tages einen hohen Preis für diese staatlichen Dienste zahlen müssen, den Preis der Subordination unter den Staat, den Preis der Prostration vor dem Altar der weltlichen Macht.


