Absehbar und dennoch unerwartet eindeutig sprach das Wladimirer Berufungsgericht, angerufen von der Russisch-orthodoxen Autonomen Kirche wegen der erzwungenen Rückgabe von dreizehn Kirchen an den Staat, sein Urteil. Die Abspaltung von der Russisch-Orthodoxen Kirche mit ihrem Zentrum in Susdal wird de facto in die Katakomben gehen müssen, will sie ihre Unabhängigkeit bewahren. Der Schiedsspruch sieht nämlich vor, daß zunächst fünf – für die übrigen acht wird Ende Mai keine andere Entscheidung erwartet – Gotteshäuser buchstäblich zu räumen sind. Das zuständige Amt für Staatseigentum wird daraufhin die Gebäude zur religiösen Nutzung erneut ausschreiben und, daran besteht kein Zweifel, der russisch-orthodoxen Kirche, sprich dem Erzbistum Wladimir, zuschlagen.
Ein herber Schlag für die “Autonomen”, die der weltlichen Macht nicht stichhaltig nachweisen konnten, in der Rechtsnachfolge der Russisch-Orthodoxen Auslandskirche zu stehen. Außerdem machen die Richter geltend, die Bauten seien nicht vorschriftsgemäß und per Vertrag den bisherigen Nutzern übereignet worden. Tatsächlich können die Abtrünnigen um Metropolit Valentin keinen Nutzungsvertrag vorlegen, hatte man ihnen doch Anfang der 90er Jahre die Kirchen offiziell nur zum “Schutz” überlassen. Da wollen die verbundenen Augen der Justiz auch nicht sehen, daß die Gemeinde in Susdal aus eigener Kraft diese Gotteshäuser renoviert und instand gesetzt hat.
Auch wenn der Kirchenstreit in die nächste Berufungsrunde gehen wird, bleibt wenig Hoffnung auf eine andere Sicht der Dinge. Und wie die Dinge liegen, ist die Sache offensichtlich: Was dem Patriarchat in Moskau kirchenintern nicht gelungen ist, nämlich die Seelen der Renegaten in den eigenen Mutterschoß zurückzuholen, soll nun auf formaljuristischem Wege von Vater Staat erledigt werden. Aber ob auf solcherart zurückgewonnenen Kirchen auch Gottes Segen ruht? Das weitere Schicksal der Autonomen Russisch-Orthodoxen Kirche liegt jedenfalls nun allein in Gottes Hand. Andernorts in Rußland werden nämlich ebensolche Prozesse geführt – mit ebensolchem Ausgang. Da ist der Exitus dann nicht mehr weit.
Näheres zu dem Thema unter dem Eintrag vom 12. April.


